Mathematische Institute
zur Behandlung
der Rechenschwäche / Dyskalkulie

Titel-Grafik: Oberteil eines bunten Würfels

München
Augsburg
Regensburg
Rosenheim

Mathematische Institute zur Behandlung der Rechenschwäche / Dyskalkulie, München – Augsburg – Regensburg – Rosenheim

Themen

Hilfen für Eltern

Häufig gestellte Fragen
zu:

Wartezeiten

Welche Wartezeiten gibt es für mein Kind um einen Therapieplatz zu erhalten?

Wir sind selbstverständlich in jedem Fall bemüht, Ihrem Kind so schnell wie möglich einen geeigneten Therapieplatz einzuräumen. Art der Therapie (Einzel- oder Partnertherapie, geförderte Therapie), Alter und Konzentrationsfähigkeit des Kindes, sein Stundenplan und seine An- und Abfahrtswege zum Institut müssen u. a. bei der Wahl eines geeigneten Therapieplatzes berücksichtigt werden und können dazu führen, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Je mehr Auswahltermine dem Institut angeboten werden, desto eher besteht die Möglichkeit auf einen Therapieplatz. In der Regel benötigt das Institut 2-8 Wochen für die Vergabe eines Therapieplatzes. Längere Wartezeiten sind erforderlich wenn:


Formalitäten und Kosten bei Förderung der Dyskalkulietherapie durch das Jugendamt

Warum muss mein Kind noch mal beim Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinderpsychologen getestet werden? (Gutachten)

Nach Vorgabe des Jugendamtes muss eine isolierte Teilleistungsschwäche von einem von der Therapiestelle unabhängigen Gutachter festgestellt werden. Hierzu muss eine T-Wert Differenz zwischen Intelligenztest und Rechentest ermittelt werden, die sich aus einem unterschiedlichen Prozentrang in beiden Tests errechnet. Der Test im Institut hingegen ist eine qualitative Fehleranalyse; diese zu ermitteln ist jedoch die notwendige Grundlage einer erfolgversprechenden Therapie.

Was kostet ein Gutachten bei einem Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinderpsychologen?

Nach unserer Erfahrung zwischen 80,-- bis 300,-- €. Deshalb bitte bei Anmeldung in der Praxis vorher erfragen.

Zahlt die Krankenkasse eine Dyskalkulietherapie?

In der Regel nicht; es gibt nur wenige Ausnahmefälle. Die Dyskalkulie stellt aus Sicht der Krankenkasse im klassischen Sinn keinen Krankheitswert dar.

Wer entscheidet, ob eine Dyskalkulietherapie nach § 35 SGB gefördert wird?

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet allein das Jugendamt, ob eine Therapie bewilligt wird. Eventuell ist ein weiteres Gutachten durch einen vom Amt bestellten Gutachter notwendig.
(Siehe hierzu Infoblatt „Eingleiderungshilfe nach SGB“.)

Wie lange dauert es bis das Jugendamt eine Therapie genehmigt?

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Förderung einer Dyskalkulietherapie ist von den jeweiligen Ämtern und den jeweiligen Sachbearbeitern sehr unterschiedlich. Mit Bearbeitungszeiten von 4 Wochen bis hin zu 9 Monaten ist zu rechnen. Immer wieder mal beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen lohnt sich!

Wie viele Stunden gewährt das Jugendamt beim Erstantrag einer Dyskalkulieförderung?

Bisher wurden beim Erstantrag einheitlich 40 Therapiestunde gewährt (entspricht ca. 1 Jahr). Im Zuge der Sparmaßnahmen sind aber auch Bewilligungen von 25, 30 oder 35 Stunden möglich. Nach Ablauf einer bestimmten Frist kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Zahlt das Jugendamt rückwirkend, wenn die Therapie schon vor der Genehmigung begonnen hat?

Nicht generell. Dies ist nur beim jeweiligen zuständigen Jugendamt zu erfahren.

Warum zahlt das Jugendamt nicht auch die „therapiebegleitenden Maßnahmen“?

Die Jugendämter zahlen nur die reine Therapiezeit unabhängig vom therapeutischen Aufwand. Daher sind unsere aufwendigen „therapiebegleitenden Maßnahmen“, die ein individuelles Therapieprogramm, individuelles Hausaufgabenprogramm, Elternfortbildungen etc. beinhalten, im Satz für die Therapiestunde der Jugendämter nicht enthalten. (Den Satz für eine Therapiestunde legen die Jugendämter derzeit bei ca. durchschnittlich € 40,-- fest.)

Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?

Nein, lediglich die Fahrtkosten zum Institut.


Verlauf der Therapie

Kann die Therapie mit 40 und weniger Stunden erfolgreich sein?

Das ist im Einzelfall unterschiedlich. Erfahrungsgemäß reichen die 40 Stunden nicht für einen erfolgreichen Anschluss an den Schulstoff aus. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Verlängerungsanträge zu stellen, die jedoch wegen allgemeiner Sparmaßnahmen der Ämter heute sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Möglicherweise ist nach Ablauf des bewilligten Stundenkontingents die Therapie noch nicht abgeschlossen. Es kann versucht werden, eine Verlängerung der Therapie beim Jugendamt zu beantragen. Die Therapie kann nach Ablauf der bewilligten Therapiestunden auch privat fortgeführt werden.

Was ist, wenn eine Therapiestunde wegen z.B. Krankheit, Kindergeburtstag, Zahnarzttermin abgesagt werden muss?

Wenn die Absage am Vortag 24 Stunden vor der Therapiesitzung erfolgt ist, gilt dies als rechtzeitig. Wir sind bemüht, einen Ersatz anzubieten, bzw. die Stunde bleibt Ihnen erhalten.
Aber bitte bedenken Sie: Die Kontinuität der Therapie ist für einen Erfolg d i e unerlässliche Voraussetzung – und allein schon durch die häufigen Ferien unterbrochen. Deshalb bitten wir, alle Termine wie Kindergeburtstag, Zahnarzt und vergleichbares vor oder nach den Therapietermin zu legen.

Wie merkt man, ob die Therapie erfolgversprechend ist?

Hierfür gibt es mehrere, in ihrer Aussagekraft gestaffelte Kriterien:
Ihr Kind kann allmählich besser über mathematische Inhalte berichten und mathematische Fragen stellen. Es verliert zunehmend die Scheu vor diesem Fach, zuerst in der Therapie, dann auch im Schulunterricht. Die Hausaufgaben werden zunehmend allein und unaufgefordert erledigt.
Der Therapeut hält Sie über den Stand der Therapie – Erfolg wie Misserfolg – auf dem Laufenden.
Der – aufgeschlossene – Lehrer entdeckt Fortschritte Ihres Kindes im Verhalten während des Unterrichts. Die Noten entwickeln – ganz langsam, aber stetig – eine Tendenz nach oben.

Was ist zu tun, wenn das Kind die Hausaufgaben vom Institut nicht schafft, weil in der Schule so viel los ist?

Bitte bedenken Sie, dass eine Therapiestunde gegenüber 4 Stunden Mathematik-Schulunterricht, die Aufarbeitung der Defizite leisten muss. Deshalb ist die gewissenhafte Erledigung der Hausaufgaben unabdingbar. Versuchen Sie im Notfall lieber, die Hausaufgaben in Mathematik, die das Kind sowieso nicht bewältigen kann, im Einverständnis mit dem Lehrer zu kürzen. Wir können dabei gegebenenfalls beim Lehrer zusätzliche Überzeugungsarbeit leisten.

Soll die Schule vom Besuch beim Mathematischen Institut unterrichtet werden?

In aller Regel empfiehlt sich dies. Die Erfahrungen sind fast immer positiv. Die Lehrer fühlen sich informiert. Sie sehen, dass an den aufgezeigten Defiziten gearbeitet wird und begegnen rechenschwachen Kindern i. d. R. verständnisvoll. In eher problematischen Fällen sollten Sie sich mit Ihrem Therapeuten besprechen.

Müssen die vom Institut angebotenen Elternabende besucht werden? „Ich kann doch rechnen!“

Im Prinzip ein unbedingtes „Ja“. Diese Abende dienen dazu, Ihnen die speziellen Schwierigkeiten rechenschwacher Kinder zu einzelnen schwierigen Themen der Grundschulmathematik aufzuzeigen. Ebenso werden Sie mit geeigneten Schritten, die dagegen helfen, vertraut gemacht. Dies ist erforderlich, weil Sie der Ansprechpartner Ihres Kindes sind und mit Auskünften, die sich mehr an Nachhilfe orientieren, mehr Schaden anrichten können als sich gewinnen lässt. Zudem werden Sie mit der Arbeitsweise des Instituts vertraut und werden ganz anders trainiert, zu mathematischen Problemen Stellung zu nehmen, als dies üblicherweise der Fall ist. Wenn die Veranstaltung gar nicht zu der Problematik Ihres Kindes passt oder eine Wiederholung darstellt, dann besprechen Sie sich bitte mit dem zuständigen Therapeuten.


Die Internet-Adresse dieses Textes lautet:
https://www.Rechenschwaeche.de/Hilfen_fuer_Eltern/Hilfen_fuer_Eltern_Fragen_zur_Dyskalkulie-Therapie.html

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Wir behandeln Rechenschwäche bzw. Dyskalkulie (auch „Arithmasthenie“ genannt) in München, Augsburg, Regensburg, Rosenheim und jeweiliger Umgebung seit 1989.

So sind wir erreichbar: im Institut in der Brienner Straße 48, 80333 München, sowie an allen Therapieorten unter Tel. 0180/3001699 (9 Ct/min) oder unter Tel. 089/5233142, Fax 089/5234283, per E-Mail an „Institut[at]Rechenschwaeche.de“.

Das Institut ist in Bayern in vielen Orten vertreten, u.a. in Augsburg, Herrsching, Holzkirchen, Kirchheim-Heimstetten, München (4x), Ottobrunn, Puchheim, Regensburg, Rosenheim, Unterhaching und Unterschleißheim.

Stand: 2024-03-11